Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts.
Wir möchten, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler Bestandteil, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist.
Darum sind wir bemüht, unseren Online-Auftritt im Einklang mit den nationalen Umsetzungsgesetzen der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: schellenberg-shop.de
1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Über den Online-Auftritt stellen wir Ihnen unseren Online-Shop bereit. Dies ist eine elektronische Dienstleistung im Sinne Richtlinie (EU) 2019/882 und deren nationalen Umsetzungsgesetze.
In unserem Online-Shop können Sie:
- Waren kaufen.
2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Über die Produktseiten können Sie unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Ihre Eingaben können Sie vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Dazu benutzen Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen. Zur Zahlung stehen die im Bestellverlauf angegebenen Zahlungsarten bereit.
3. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
3.1 Anwendung von harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen
Unser Online-Auftritt entspricht:
- in Teilen den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Contents Accessibility Guidelines, WCAG) in der Version: 2.1. Sie erreicht das Level AA.
Die WCAG sind ein internationaler Standard von barrierefreien Richtlinien. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im Internet, erstellt und fortgeführt. Ziel der Richtlinien ist es, im Sinne der digitalen Barrierefreiheit Strukturen für digitale Angebote zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermöglichen.
3.2 Unterstützende Maßnahmen
Unsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit:
Navigation und Orientierung
Zur besseren Orientierung wurden „Skip to content“-Links implementiert (2.4.1), ein sichtbarer Tastaturfokus sichergestellt (2.4.7), und jede Seite verfügt über einen eindeutigen, sprechenden Seitentitel (2.4.2).
Überschriften sind semantisch und hierarchisch korrekt ausgezeichnet (1.3.1), ebenso wie Listen, Tabellen und Dialoge. Jede Seite beginnt mit genau einer H1-Überschrift. Links sind verständlich benannt, sodass ihr Zweck auch außerhalb des Kontexts eindeutig ist (2.4.4). Leere Anker und doppelte Links wurden vermieden, zusammengehörige Links sinnvoll gruppiert (1.1.1, 1.3.1).
Kontraste und visuelle Gestaltung
Alle Texte, Links und grafischen Bedienelemente erfüllen die Anforderungen an ausreichenden Farbkontrast (1.4.1, 1.4.3). Auch Text, der über Bildern liegt, ist ausreichend kontrastiert. Blinkende oder automatisch aktualisierte Inhalte wurden vermieden (2.2.1, 2.2.2).
Mobile Nutzung und Skalierung
Ein responsives Design wurde umgesetzt, das eine benutzerfreundliche Darstellung auf mobilen Geräten sicherstellt (1.4.10). Inhalte lassen sich ohne Funktionsverlust bis zu 200 % vergrößern (1.4.4), horizontales Scrollen auf mobilen Geräten wurde vermieden.
Alternative Inhalte
Alle nicht-textuellen Inhalte wie Bilder und Icons verfügen über aussagekräftige Alternativtexte (1.1.1). Diese sind eindeutig, nicht redundant und – bei Bildern in Links – korrekt auf den Linkzweck abgestimmt. Leere Alt-Attribute wurden sinnvoll verwendet. Es werden keine redundanten oder generischen Alt-Texte (z. B. „Bild“) verwendet. Für Medieninhalte (z. B. Videos) stehen Untertitel oder Transkripte zur Verfügung (1.2.2).
Formulare und Tabellen
Formularfelder sind korrekt beschriftet (1.3.1, 1.3.5) und enthalten zugeordnete IDs und gegebenenfalls ARIA-Attribute zur besseren Screenreader-Kompatibilität. Jeder Formularabschnitt enthält aussagekräftige Submit-Buttons (3.2.2). Tabellen sind semantisch korrekt ausgezeichnet – inklusive Verwendung von scope-Attributen für Kopfzeilen –, um logische Beziehungen zwischen Zellen zu verdeutlichen (1.3.1).
Technische Zugänglichkeit
Die gesamte Website ist vollständig per Tastatur bedienbar (2.1.1), inklusive aller interaktiven Elemente. Die Sprachkennung ist sowohl auf Seitenebene (3.1.1) als auch für fremdsprachige Begriffe korrekt gesetzt (3.1.2). Links und Buttons wurden semantisch korrekt als solche ausgezeichnet, nicht etwa als einfache Text- oder div-Elemente. Alle Eingabefelder und Dialoge enthalten eindeutige Labels (1.3.1), und fehlende ARIA-Attribute wurden vermieden.
4. Kontaktangaben - Barriere melden
Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
So können Sie uns erreichen: per Post, telefonisch, per E-Mail
Alfred Schellenberg GmbH
An den Weiden 31
57076 Siegen
Deutschland
Telefon: +49 (0) 271-89056-444
E-Mail: service@schellenberg.de
5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Kontakt
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.
Ihre Anfragen und Informationen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Die letzte Aktualisierung erfolgte am 27.06.2025.